Eigentumswohnung – der Verwalter und die Entscheidungen

Wohnungseigentümer müssen gemeinsam entscheiden, welchen Weg sie steuern mit der Wohnanlage. Sie wählen den Eigentumsverwalter als Steuermann, geben aber den Kurs vor. Die Eigentümer bestimmen zum Beispiel, wie viel Geld der Verwalter eintreiben soll von jedem Eigentümer, bestimmen die Bauvorhaben, die als nächstes anstehen und die Verwendung der Instandhaltungsrücklage. Wenn die Eigentümergemeinschaft nicht einig ist, sollten Wohnungseigentümer ihre Rechte kennen. Damit im Normalfall alles glatt lauft, sollten die Eigentümer die Hausverwaltung kontrollieren.

Die Teilungserklärung

In der Teilungserklärung steht genau, welcher Teil der Anlage dem Eigentümer als Sondereigentum allein zusteht und was als Gemeinschaftseigentum allen gehört. Dort sind die Miteigentumsanteile verzeichnet und wie die Kosten aufgeteilt werden, wer wie viele Stimmrechte hat und welche Bestimmungen für den Verwalter gelten.

Die Beschlusssammlung

Alle Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft muss der Verwalter sieben Jahre aufbewahren, dazu gehören auch Gerichtsurteile und Beschlüsse, für die es keine Mehrheit gab. So ist nachzuvollziehen, ob größere Vorhaben anstehen, ob es Streit gab und ob der Verwalter alle Beschlüsse umgesetzt hat. Interessant ist auch der Vergleich der Jahresabrechnung mit dem vorherigen Wirtschaftsplan. Die Konten sollten auf den Namen der Eigentümergemeinschaft lauten, dann ist das Geld bei Insolvenz des Verwalters sicher.

Was vor dem Kauf zu prüfen ist

Bevor es Streit gibt, sollte sich der potentielle Käufer einer Eigentumswohnung die Gemeinschaft ansehen und insbesondere folgende Fragen klären:

  • Wie ist der Standort zum Arbeitsplatz und zu Schulen und Kindergärten?
  • Wie sind die Versorgungseinrichtungen, die Verkehrsanbindungen, der Erholungswert?
  • Wie groß ist die Anlage?
  • Welche störenden Einrichtungen wie Gaststätten oder Gewerbebetriebe sind in der Nähe?
  • Kann ein Mehrheitseigentümer andere Eigentümer überstimmen: Die Teilungserklärung legt das fest
  • Streitet die Gemeinschaft oder stehen wichtige, kostspielige Projekte an: Das kann in der Beschlusssammlung nachvollzogen werden.
  • Wie ist die Verwendung des Hausgeldes? Wie ist der Stand Rücklagen der Gemeinschaft? Das steht in der Jahresabrechnung.
  • Nachlesen, was im Verwaltervertrag steht.